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Container aufstellen: Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Ob Sie für einen Container eine Baugenehmigung brauchen, entscheidet nicht der Container, sondern das Bundesland, die Nutzung und der Standort. Diese Seite zeigt die Grenzwerte aller 16 Landesbauordnungen und rechnet vor, welche unserer Container darunter fallen.

INHALT
Die drei Fragen, die alles entscheiden Grenzwerte aller 16 Bundesländer Wie groß sind unsere Container? Sonderfall Baustelle Wie lange darf ein Container stehen? Der Weg zum Bauantrag Häufige Fragen

Die drei Fragen, die alles entscheiden

Bevor Sie in Tabellen suchen, klären Sie diese drei Punkte. Sie bestimmen in fast allen Bundesländern das Ergebnis.

Wichtig: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch ohne Bauantrag müssen Abstandsflächen, Bebauungsplan, Erschließung, Standsicherheit und Brandschutz eingehalten werden. Verantwortlich bleibt der Bauherr. Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft der für Ihr Grundstück zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Grenzwerte aller 16 Bundesländer

Die Länder messen unterschiedlich. Ein Teil rechnet in Kubikmetern Brutto-Rauminhalt, ein anderer in Quadratmetern Grundfläche. Ein direkter Zahlenvergleich über alle Länder ist deshalb nicht möglich.

BundeslandVorschriftGrenze im InnenbereichAußenbereichQuelle
Baden-Württemberg§ 50 LBO mit Anhang 1 Nr. 1 abis 40 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten; nicht für Verkauf oder Ausstellungbis 20 m³ Brutto-Rauminhalt, gleiche Bedingungenlandesrecht-bw.de, Fassung 16.03.2026
BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBObis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Vorbehalt zum Aufenthaltsraumbis 20 m³ Brutto-Rauminhalt, dann ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten und nicht für Verkauf oder Ausstellunggesetze-bayern.de, Fassung ab 01.05.2026
Berlin§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a BauO Blneingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche, keine Kubikmeter-Grenzenicht verfahrensfreigesetze.berlin.de, Fassung ab 23.07.2026
Brandenburg§ 61 Abs. 2 Nr. 1 a BbgBObis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; nicht für Garagen, Ställe, Verkauf oder Ausstellungnicht verfahrensfreibravors.brandenburg.de, Fassung Juni 2026
Bremen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a BremLBOeingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche, auch gewerblich genutzt; Gartengerätehäuser bis 12 m²nicht verfahrensfreitransparenz.bremen.de, Fassung 29.05.2024
Hamburg§ 61 HBauO mit Anlage Abschnitt I Nr. 1 aeingeschossige Gebäude bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je zugehörigem Hauptgebäude, ohne Aufenthaltsräumenicht verfahrensfreiLesefassung HBauO 2025 der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (nichtamtlich)
Hessen§ 63 HBO (baugenehmigungsfrei) mit Anlage Abschnitt I Nr. 1.1bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten; nicht für Verkauf oder Ausstellungkeine gesonderte Grenze im Wortlaut der Nummer 1.1rv.hessenrecht.hessen.de, Fassung ab 14.10.2025
Mecklenburg-Vorpommern§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a und b LBauO M-Veingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche; zusätzlich bis 40 m² Grundfläche bei Wandhöhe bis 3 m, dann ohne Aufenthaltsräume und Feuerstättennicht verfahrensfreiLandesbauordnung M-V, Ausgabe des Innenministeriums, Stand Juni 2026
Niedersachsen§ 60 Abs. 1 NBauO mit Anhang Nr. 1.1bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten; nicht für Verkauf, Ausstellung oder Kfz-Abstellenbis 40 m³ Brutto-Rauminhalt, gleiche BedingungenVORIS Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW 2018bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstättennur wenn einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienend und weder für Verkauf noch Ausstellung, sonst nicht verfahrensfreirecht.nrw.de, Fassung ab 01.09.2026
Rheinland-Pfalz§ 62 Abs. 1 Nr. 1 a LBauObis 50 m³ umbauter Raum, ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; nicht für Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständebis 10 m³ umbauter RaumGesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz
Saarland§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBOeingeschossige Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhaltnicht verfahrensfreirecht.saarland.de
Sachsen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a SächsBObis 75 m³ Brutto-Rauminhaltnicht verfahrensfreirevosax.sachsen.de
Sachsen-Anhalt§ 60 Abs. 1 Nr. 1 a BauO LSAeingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche, keine Kubikmeter-Grenzenicht verfahrensfreilandesrecht.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBObis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten; nicht für Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständebis 10 m³ Brutto-RauminhaltLandesrecht Schleswig-Holstein
Thüringen§ 63 Abs. 1 Nr. 1 a ThürBOeingeschossige Gebäude bis 30 m² Grundfläche, keine Kubikmeter-Grenze (bis 23.07.2026 waren es 10 m²)nicht verfahrensfreilandesrecht.thueringen.de, Fassung ab 24.07.2026
Auffällig: Zwischen 30 m³ in Hamburg und Hessen und 75 m³ in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen liegt der Faktor 2,5. Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern rechnen gar nicht in Kubikmetern, sondern in Quadratmetern Grundfläche.

Wie groß sind unsere Container?

Damit Sie die Grenzwerte direkt anwenden können, hier die Außenmaße unserer Container, umgerechnet in Brutto-Rauminhalt und Grundfläche.

ContainerAußenmaße (L × B × H)Brutto-RauminhaltGrundfläche
Lagercontainer 6 ft1,98 × 1,97 × 1,91 mrund 7,5 m³rund 3,9 m²
Flur- und Verbindungscontainer 16 ft4,88 × 2,44 × 2,80 mrund 33 m³rund 11,9 m²
Wohn-, Büro-, WC- und Duschcontainer 20 ft6,06 × 2,44 × 2,80 mrund 41 m³rund 14,8 m²
Messeverkaufscontainer 20 ft6,06 × 2,44 × 2,59 mrund 38 m³rund 14,8 m²
Doppelcontainer, zwei gekoppelte Module6,06 × 4,88 × 2,80 mrund 83 m³rund 29,6 m²

Was das praktisch bedeutet

Sonderfall Baustelle

Container, die während der Bauzeit auf der Baustelle stehen, sind ein eigener Tatbestand. Alle 16 Länder stellen Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünften frei, ohne Größengrenze. Die Freistellung gilt, solange die Baustelle besteht. Nur Hessen bindet sie im Wortlaut ausdrücklich an den Abschluss der Bauarbeiten.

BundeslandBaustellencontainer geregelt inAufenthaltsraum bei der Kleingebäude-Ziffer Nr. 1 a
Baden-WürttembergAnhang 1 Nr. 10 b, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteschließt Verfahrensfreiheit aus
BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteim Innenbereich kein Ausschluss im Wortlaut, im Außenbereich schließt er die Freiheit aus
Berlin§ 61 Abs. 1 Nr. 13 a, ausdrücklich auch Baustellenbüros und nicht dem Wohnen dienende Unterkünfteim Wortlaut nicht als Ausschluss genannt, maßgeblich ist die Grundfläche
Brandenburg§ 61 Abs. 2 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteschließt Verfahrensfreiheit aus
Bremen§ 61 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteim Wortlaut nicht als Ausschluss genannt, maßgeblich ist die Grundfläche
HamburgAnlage Nr. 13 a. Zusätzlich Nr. 15 a für Personalcontainer im Hafengebiet und in festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Nr. 15 b für Schlaf- und Bürocontainer auf Baustellen, dort höchstens zwei gestapeltschließt Verfahrensfreiheit nach Nr. 1 a aus, die Container-Ziffer Nr. 15 greift gesondert
HessenAnlage Abschnitt I Nr. 11.9, Baustelleneinrichtungen bis Abschluss der Bauarbeiten, einschließlich Unterkünfte und Toilettenanlagenschließt Verfahrensfreiheit aus
Mecklenburg-Vorpommern§ 61 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteschließt die 40-m²-Variante aus, die 10-m²-Variante stellt nicht darauf ab
NiedersachsenAnhang Nr. 11.17, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteschließt Verfahrensfreiheit aus
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteschließt Verfahrensfreiheit aus
Rheinland-Pfalz§ 62 Abs. 1 Nr. 9 b, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteschließt Verfahrensfreiheit aus
Saarland§ 61 Abs. 1 Nr. 10 b, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteim Wortlaut nicht als Ausschluss genannt, Einzelfall mit der Bauaufsicht klären
Sachsen§ 61 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteim Wortlaut nicht als Ausschluss genannt, Einzelfall mit der Bauaufsicht klären
Sachsen-Anhalt§ 60 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteim Wortlaut nicht als Ausschluss genannt, Einzelfall mit der Bauaufsicht klären
Schleswig-Holstein§ 61 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteschließt Verfahrensfreiheit aus
Thüringen§ 63 Abs. 1 Nr. 13 a, Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünfteim Wortlaut nicht als Ausschluss genannt, Einzelfall mit der Bauaufsicht klären
Berlin und Hamburg gehen weiter als die übrigen Länder. Berlin nennt Baustellenbüros ausdrücklich. Hamburg hat als einziges Land eine eigene Container-Ziffer, aber mit engen Grenzen: Personalcontainer nur im Hafengebiet und in festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten, Schlaf- und Bürocontainer nur auf Baustellen und dort höchstens zwei übereinander. Die rechte Spalte der Tabelle bezieht sich nicht auf die Baustellenziffer, sondern auf die Kleingebäude-Ziffer aus dem vorigen Abschnitt.

Wie lange darf ein Container stehen?

Eine allgemeine Zeitgrenze für aufgestellte Raumcontainer gibt es in keiner der 16 Landesbauordnungen. Die verbreitete Aussage, ein Container dürfe drei Monate ohne Genehmigung stehen, findet sich so im Gesetz nicht.

Belegt sind nur punktuelle Fristen für bestimmte Fälle, etwa bauliche Anlagen auf genehmigtem Messe- und Ausstellungsgelände für höchstens drei Monate. Für Baustellen gilt keine Frist, sondern die Bindung an den Abschluss der Bauarbeiten.

Der Weg zum Bauantrag

CHECKLISTE VOR DEM KAUF
✓ Nutzung festlegen: Aufenthaltsraum ja oder nein, Toilette ja oder nein
✓ Standort einordnen: Innenbereich oder Außenbereich, Bebauungsplan prüfen
✓ Grenzwert des Bundeslandes mit dem Rauminhalt des Containers vergleichen
✓ Abstandsflächen zum Nachbargrundstück prüfen
✓ Bei Baustellennutzung: Freistellung als Baustelleneinrichtung nutzen
✓ Im Zweifel Bauaufsicht anrufen, bevor der Container bestellt wird

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Container eine Baugenehmigung?

Das hängt von Bundesland, Nutzung und Standort ab. Enthält der Container einen Aufenthaltsraum zum Wohnen oder Arbeiten, ist er in den meisten Ländern genehmigungspflichtig. Die Grenzen für verfahrensfreie Gebäude liegen zwischen 30 m³ Brutto-Rauminhalt (Hamburg, Hessen) und 75 m³ (unter anderem Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen), einige Länder rechnen in Quadratmetern Grundfläche. Ein 20-Fuß-Container hat rund 41 m³ und 14,8 m².

Braucht ein Baucontainer auf der Baustelle eine Baugenehmigung?

Nein. Alle 16 Bundesländer stellen Baustelleneinrichtungen einschließlich Unterkünften ohne Größengrenze frei, solange die Baustelle besteht. Hessen bindet die Freistellung im Wortlaut ausdrücklich an den Abschluss der Bauarbeiten.

Wie lange darf ein Container ohne Genehmigung stehen?

Eine allgemeine Zeitgrenze gibt es in keiner der 16 Landesbauordnungen. Die verbreitete Aussage, drei Monate seien genehmigungsfrei, steht so nicht im Gesetz. Belegt sind nur Fristen für Einzelfälle, etwa höchstens drei Monate auf genehmigtem Messe- und Ausstellungsgelände. Auf Baustellen gilt die Bindung an die Bauzeit.

Sind WC- und Duschcontainer genehmigungsfrei?

Außerhalb von Baustellen in der Regel nicht. Mehrere Länder nehmen Gebäude mit Toiletten ausdrücklich von der Verfahrensfreiheit aus, darunter Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Bauantrag ist der Regelfall.

Welche Unterlagen gehören zum Bauantrag für einen Container?

Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Standsicherheitsnachweis, je nach Land auch Brandschutz- und Entwässerungsnachweis. Unterschreiben muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, in der Regel Architekt oder Bauingenieur. Das Verfahren dauert je nach Land wenige Wochen bis mehrere Monate. Auf Wunsch übernimmt SSC den Bauantrag.

Bauantrag übernehmen wir auf Wunsch

Wir liefern nicht nur den Container. Auf Wunsch übernehmen wir das Komplettpaket mit Bauantrag, Statik, Tiefbau, Brandschutz und Anschluss. Sagen Sie uns Standort und Nutzung.

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Passende Container

Wohncontainer - ab 7.350 € Bürocontainer - ab 7.350 € Doppelcontainer - ab 14.700 € WC-Container - ab 12.400 € Duschcontainer - ab 17.300 € Lagercontainer - ab 2.350 € Messeverkaufscontainer - ab 14.900 €

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Stand 09/2026. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Landesbauordnungen ändern sich laufend, mehrere der genannten Fassungen sind erst 2026 in Kraft getreten. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Bauamts für Ihr konkretes Grundstück. Die Angaben zu Hamburg stammen aus der von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlichten Lesefassung, die dort selbst als nichtamtlich bezeichnet wird; die Angaben zu Mecklenburg-Vorpommern aus der Ausgabe des Innenministeriums, weil das Landesrechtsportal nicht abrufbar war.